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FAQ

- Link zur Pressemitteilung


 

Was sind Apps auf Rezept (=DiGA)?

"Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“, kurz: Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), ist im Dezember 2019 in Kraft getreten. Es dient dazu, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinprodukten zu gewährleisten, „deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht“. Dazu zählen insbesondere:

 

 Gesundheits-Apps, die dabei helfen, Krankheiten zu erkennen, Patientinnen und Patienten zu behandeln und zu begleiten.
 Apps, die Menschen mit Verletzungen oder Behinderung digital unterstützen.
 browserbasierte Anwendungen oder sonstige Software, die die oben genannten Funktionen erfüllt.

Die Nutzung digitaler Apps ersetzt keinen Arztbesuch. Sie kann jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein.
Die Bandbreite von DiGA ist groß:

 Sie können Daten erfassen und interaktiv eine erste Selbstdiagnose ermöglichen.
 Als elektronisches Tagebuch helfen sie, Symptome zu erfassen, Messwerte zu dokumentieren und auch auszuwerten.
 Nutzer der DiGA können so Muster oder Veränderungen frühzeitig erkennen.
 

Andere digitale Gesundheitsanwendungen erinnern Patientinnen und Patienten daran, Medikamente einzunehmen oder Vorsorgetermine wahrzunehmen, stärken durch individuell erzeugte Informationen die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten oder unterstützen in anderer Art bei der Therapie." (Quelle)



Warum sind diese DiGAs besser als die tausenden Gesundheits-Apps, die es bereits gratis gibt?

"Da solche Anwendungen als Medizinprodukte gelten, werden sie vor der Zulassung auf ihre Sicherheit und Funktionstauglichkeit geprüft.

Danach prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitere Kriterien, insbesondere, ob die DiGA einen positiven Versorgungseffekt hat, den Patientinnen und Patienten also tatsächlich hilft.

Falls die Anbieter zunächst keinen ausreichenden Nachweis für den Versorgungseffekt vorlegen können, haben sie ein Jahr Zeit, um nachzuweisen, dass die DiGA die Versorgung der Patienten tatsächlich verbessert – in dieser Zeit ist eine Verschreibung aber bereits möglich." (Quelle)



Welche einzigartigen Vorteile bietet mir AppsAufRezept.com, insb. im Vergleich zum Praxisarzt?

 Sie können Ihr Rezept für eine als nützlich zertifizierte Gesundheits-App (=DiGA) jederzeit ohne Registrierung einfach mittels smartem Online-Fragebogen anfordern und erhalten es dann für 1 € Schutzgebühr innerhalb weniger Stunden voll-digital als PDF.

 Sie ersparen sich also einen Arztbesuch und Ansteckungsgefahren im Wartezimmer. Es sei denn, Sie bevorzugen ein persönliches Arztgespräch, die Gebrauchsinformationen der App-Hersteller schreiben dies vor oder es besteht ein Behandlungsplan Ihres Arztes. Praxis-Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie hier (erfragen Sie zuvor telefonisch die Kompetenz des Arztes bzgl. der App): www.weisse-liste.de/de/arzt/arztsuche/

 Unsere Tele-Ärzte übernehmen optional für Sie zudem die aufwändige Einlösung des Rezepts bei Ihrer Krankenkasse (=GKV), die Ihnen den nötigen Freischalt-Code für die App dann per Email oder Post sendet.

 Alle wichtigen Infos und Testberichte zu den Apps sind übersichtlich dargestellt.

 Jede/r Kassenpatient/in kann ab sofort von unseren Tele-Ärzten Rezepte für Apps erhalten und muss nicht aufwändig einen der wenigen Praxis-Ärzte suchen, die jetzt schon dazu bereit sind. Die Pflicht der GKVs zur Versorgung aller Patienten mit DiGA-Rezepten, ist also praktisch nur mit AppsAufRezept.com möglich.


Geniale Lösung! Aber welche Nachteile habe ich dabei?

Sie müssen 1 € zahlen. Das ist nur eine Schutzgebühr, also keine Zuzahlung oder der Preis der App.



Welche Vorteile haben die anderen Beteiligten im Gesundheitswesen?

✓ Praxis-Ärzte:
Bald gibt es AppsAufRezept.com auch kostenlos für alle Praxis-Ärzte und ihre Stammpatienten.

✓ Krankenkassen:
Unsere Tele-Ärzte rechnen nichts gegenüber den GKVs ab, da sie ehrenamtlich arbeiten für die E-Health Revolution.

✓ Gesundheitssystem:
Bis zu 70% der Kosten unseres Gesundheitssystems können vermieden werden durch Änderungen des Verhaltens und der Psyche von Patienten. Dabei helfen nachweislich viele DiGAs mit einzigartigen automatisierten Services, für welche Ärzte bzw. Psychotherapeuten keine Zeit haben und jedenfalls viel zu teuer wären. Auch kostenintensive chronisch Kranke profitieren stark von DiGAs. Also je mehr DiGAs, desto besser für alle.

✓ App-Hersteller:
DiGA-Hersteller stellen ihre Apps über unsere überzeugten Tele-Ärzte kostenlos, sofort und allen Patienten zur Verfügung. Ansonsten würde dies über die Überzeugung von Praxis-Ärzten Jahre dauern sowie mehrere Mio. € kosten. Viele Startups könnten sich das gar nicht leisten und können das Geld nun jedenfalls besser in die Optimierung ihrer Apps investieren. Wir verzigfachen auch die Conversion-Rate auf den Webseiten der App-Hersteller und übernehmen die Erstellung der nötigen Studien zum Nachweis der positiven Versorgungseffekte.

 

Wundervoll! Aber ist das auch alles rechtmäßig?

Der TAGESSPIEGEL hat dazu einen Fachanwalt befragt:

"Christian Erbacher ist Fachanwalt für Medizinrecht bei der Kanzlei Lyck+Pätzold und auf DiGAs spezialisiert. (...) „Ob die ärztliche Verordnung auch per Telemedizin, also per eigener App so wie im Falle von AppsAufRezept.com, erfolgen kann, lässt das SGB V an dieser Stelle offen“, so Erbacher. Das Gesetz spreche nur von einer „Verordnung des behandelnden Arztes“. (...)
Ansay begeht also keinen Rechtsbruch – er nutzt Möglichkeiten und Ungenauigkeiten im Regelwerk und spart Patienten Umwege, die Krankenkassen noch nicht beseitigt haben."



Klingt toll! Aber ist das Risiko von Fehldiagnosen nicht hoch bei Ferndiagnosen aufgrund von Online-Fragebögen?

Nein. Im Gegenteil:
Soweit bei bestimmten Indikationen eine Ferndiagnose nicht ausreichend verlässlich möglich ist, fordern wir von den Patienten eine vorherige Diagnose von einem Facharzt, was unsere Tele-Ärzte auch verifizieren. Alle anderen Indikationen diagnostizieren unsere Tele-Ärzte aufgrund smarter Online-Fragebögen. Mit unserem ersten Startup www.AU-Schein.de haben wir auf dieselbe Art allein aufgrund smartem Online-Fragebogen bisher über 70.000 Krankschreibungen online ausgestellt ohne jegliche Beschwerde wegen einer Fehldiagnose.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass derartige digitale Checklisten zu einer geringeren Fehldiagnoserate führen und somit gemäß der lege artis Sorgfaltspflicht eigentlich von allen Ärzten verwenden werden müssten. Praxis-Ärzte ohne derartige Entscheidungshilfen haben im Schnitt allgemein eine Fehldiagnose-Rate von über 10 %. Es ist daher übrigens auch nicht nachvollziehbar, warum der GBA nun für Kassenärzte Krankschreibungen aufgrund solcher smarten Online-Fragebögen verboten hat.


Aber sollte die Nutzung der App nicht ärztlich begleitet werden?

Nicht immer. Inwieweit unsere Ärzte bei der App-Nutzung den persönlichen Kontakt zu einem Facharzt als sinnvoll oder sogar zwingend empfehlen, basiert auf den Gebrauchsinformationen der App-Hersteller.
Jedenfalls raten wir allen Patienten zu einem solchen persönlichen Arzt-Kontakt, falls ein Behandlungsplan besteht oder sich ihr Befinden verschlechtert bzw. nach einer bestimmten Zeit nicht bessert.


Aber führt diese schnelle und einfache Lösung nicht auch leichter zu Missbrauch?

Wohl kaum. Der Gesetzgeber will zurecht, dass alle Patienten mit bestimmten Indikationen entsprechende Gesundheits-Apps schnell und einfach auf GKV-Kosten nutzen können. Alle anderen ohne diese Indikation haben offensichtlich kein Interesse an dieser App.


Aber ich brauche doch gar kein Rezept, da ich den Freischalt-C
ode für eine DiGA auch direkt bei meiner GKV beantragen kann! 

Ja, das stimmt. Die Nachteile sind dann aber: 

Sie müssen Ihre Erkrankung nachweisen.
Der Antrag kann sehr aufwändig sein, lange dauern und am Ende sogar erfolglos sein.
Für diesen Antrag fordern viele GKVs, dass Sie eine zusätzliche GKV-App nutzen, für deren Freischaltung Sie wiederum aufwändig ihre Identität nachweisen müssen und per Post einen weiteren Freischaltcode erhalten. Sie müssen also 2 Apps aufwändig freischalten.
Ohne ärztliche Verschreibung besteht die Gefahr, dass der Sachbearbeiter bei Ihrer GKV eine falsche oder veraltete Diagnose zugrunde legt, Kontraindikationen nicht erkennt oder die falsche Nutzungsdauer der Apps wählt. 


Wieso ist der Prozess der Krankenkassen zur Freischaltung der Apps so mega kompliziert im Vergleich zu Arznei-Rezepten?

Unbegreiflich. Entweder krasses Versagen oder Sabotage. In jedem Fall ein weiterer Grund, die über 100 GKVs endlich zu 1 GKV zu konsolidieren, so wie in allen großen EU-Ländern, wo übrigens die E-Krankschreibung längst Alltag ist.
Wir haben den Prozess für Sie so gut wie möglich vereinfacht, so dass Sie optional den Freischaltcode automatisch per Email oder Post erhalten, da unsere Tele-Ärzte für Sie den Antrag bei Ihrer GKV erledigen. Unser erster Patient hat auf diese Weise seinen Frei-Code von der BARMER bereits erhalten.


Ich bin begeistert! Wie kann ich sofort ein App-Rezept anfordern?

Das freut uns! Klicken Sie bitte ganz oben auf "Erkrankung wählen".
Gute Besserung!


 

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